ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN


Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., FN 63173b, LG Salzburg, gültig ab 01.10.2009

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftige, Lieferungen und Leistungen. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss ausdrücklich anerkennen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Firma Lauterbacher Gesellschaft m.b.H. Köstendorf als Verkäuferin und ihren Kunden.

Soweit Rechtsgeschäfte mit Kunden im Bereich des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) abgeschlossen werden, gelten diese AGB nur insoweit, soweit nicht entsprechende Schutzbestimmungen des KSchG eingreifen.

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Hilfsleistungen der (Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., Köstendorf) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.

Die „Österreichischen Holzhandelsusancen“ kommen nur subsidiär zur Anwendung.

Bei abweichenden Regelungen gehen die Bestimmungen dieser AGB vor. Soweit der Käufer/Kunde eigene AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer eine Auftragsbestätigung übermittelt, in der die AGB enthalten sind.

Diese AGB werden dem Käufer/Kunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt und auf die Internetseite www.lauba.at (www.holzverarbeitung-lauterbacher.at) zum Download bereitgestellt. Diese AGB kommen auch bei Erfolgsgeschäften zur Anwendung.

Die Geschäftsführung der Lauterbacher Gesellschaft m. b. H. behält sich die Abänderung der AGB für den Einzelfall vor. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall.

2. Angebote, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote der Lauterbacher Gesellschaft m. b. H., Köstendorf, sind freibleibend und unverbindlich und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Die Angebote werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Auftragsannahme für uns verbindlich.

Angaben und Äußerungen über Produkteigenschaften in Prospekten, Broschüren, Preislisten, etc. sind unverbindlich.

Alle Vereinbarungen, auch die unserer Handelsvertreter, werden erst durch schriftliche Bestätigung für uns bindend. Die Bestellung ist für den Käufer in jedem Fall verbindlich.

Ein Vertragsabschluss kommt erst durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma Lauterbacher Gesellschaft m. b. H. zu Stande. Stillschweigen seitens der Firma Lauterbacher Gesellschaft m. b. H. gilt nicht als Zustimmung.

Mitarbeiter und Handelsvertreter der Firma Lauterbacher Gesellschaft m .b. H. sind zur rechtsverbindlichen Abgabe von Erklärungen nicht berechtigt.

3. Lieferung, Gefahrenübergang

3.1. Grundsätzlich erfolgen, falls nichts anderes vereinbart ist, die Lieferungen „ab Werk“ an den Auftraggeber. Erfüllungsort ist daher grundsätzlich der vereinbarte Lieferort. Nutzung und Gefahren gehen mit Übergabe „ab Werk“ auf den Käufer über. Verzögert der Käufer die Lieferung, geht die Gefahrtragung mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft auf den Käufer über.

Vereinbarte Lieferfristen gelten stets als unverbindlich, wenn nicht im Einzelfall ein Fixtermin schriftlich vereinbart wurde. Muster dienen nur zur Beurteilung von Durchschnittsqualität. Etwaige Abweichungen bei der Lieferung geben keinen Reklamationsgrund.

Wird die Ware nicht abgeholt bzw. nicht übernommen haben wir das Recht, entweder die Ware bei uns auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern und auf Durchführung des Vertrages zu bestehen oder aber, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen. Teillieferungen sind, auch wenn sie nicht vertraglich vereinbart sind, zulässig.

Im Fall höherer Gewalt, sowie dann, wenn wesentliche Änderungen vom wesentlichen Vertragsbestandteilen eintreten, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, bzw. Umstände eintreten, welche die Lieferung erschweren, teilweise oder zur Gänze unmöglich machen, sind wir berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Dadurch ergeben sich für den Käufer keinerlei Ansprüche auf Nachlieferung, Ersatzlieferung oder anderweitige Ersatzansprüche.

4. Lieferverzug

Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurden. Ebenso haften wir nicht für einen von uns unverschuldeten Lieferverzug unserer Vorlieferanten, für Lieferverzug aufgrund von Maschinenbruch, witterungsbedingtem Rohstoffausfall, allgemeiner Rohstoffknappheit, höherer Gewalt (siehe oben), Streik und Ähnlichem. In all diesen Fällen verzichtet der Käufer auf sein Rücktrittsrecht vom Vertrag und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus welchem Titel auch immer. In jedem dieser Fälle sind wir jedoch berechtigt, die Erfüllung entsprechend der eingetretenen Lieferbedingung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

5. Übernahme und Gefahrenübergang

Mit der „Übergabe ab Werk“ bzw. entsprechend einer allenfalls anderen schriftlichen Vereinbarung erfolgt der Gefahrenübergang an unseren Käufer, unabhängig vom Eigentumsübergang. Der Übernehmer der Ware ist in jedem Fall verpflichtet, die Ware bei Übernahme zu kontrollieren sowie auf Transportbeschädigung zu überprüfen und uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Übernahme von Waren mit Vorbehalt werden von uns nicht akzeptiert.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die auf dem jeweiligen Angeboten/Auftragsbestätigungen oder Preislisten von Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., Köstendorf angeführten Zahlungsbedingungen.

Die angegebenen Preise sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, exklusive USt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die in unseren Angeboten genannten Zahlungsbedingungen laut dem jeweiligen Angebot.

Ein Skonto muss im Einzelfall vereinbart werden, wobei die Skontofrist ab dem Rechnungsdatum zu laufen beginnt und ein Skonto nur abgezogen werden darf, wenn keine andere Forderung offen ist. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und im jedem Fall nur zahlungshalber und nicht an zahlungsstatt angenommen.

Allfällige Spesen und Kosten in Verbindung mit Bezahlung der Ware gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.

Im Fall des Zahlungsverzuges, bei Annahmeverzug und bei Terminverlust sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank (EZB) zu verrechnen und Mahnspesen in der Höhe von € 10,00 einzuheben.

Ist der Käufer bei Erfüllung seiner Pflichten säumig, so ist er ebenso verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch sämtliche zweckentsprechende gerichtliche und außergerichtliche Betreibungskosten (Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten, Kosten eines Inkassobüros etc.) zu ersetzen.

Überschreitet der Zahlungsverzug des Käufers mehr als 14 Tage, werden Lieferungen bis zur Abdeckung der Fälligkeit nur gegen Barzahlung ausgeführt.

Der Käufer ist in jedem Fall nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenforderungen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

Einwendungen gegen Rechnungen der Lauterbacher Gesellschaft m.b.H, Köstendorf sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum in schriftlicher Form wirksam.

Im Fall eines Zahlungsverzuges sind wir jedenfalls berechtigt, von unserem Recht auf Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen (siehe Punkt 7, AGB) und die Ware auf Kosten des säumigen Käufers abzutransportieren.

7. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Dies gilt für sämtliche derzeitige, aber auch künftig entstehende Forderungen, insbesondere auch für Saldoforderungen aus laufender Rechnung, die aus welchem Rechtsgrund auch immer zustehen. Der Eigentumsvorbehalt ist auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware anders zu verfügen, insbesondere ist ihm die Verpfändung unserer Ware oder die Sicherungsübereignung verboten.

Der Käufer ist verpflichtet die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu transportieren, sorgfältig zu lagern und gegen sämtliche Schäden ausreichend zu versichern. (Feuer, Diebstahl, Bruch und Wetterschaden)

Wird unsere Ware weiterverarbeitet und mit anderen Gegenständen verbunden, so sind wir Miteigentümer an der neuen Sache in der Höhe des Anteils, der sich aus dem Wert der verarbeiteten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt.

8. Gewährleistung/Mängelrüge

Für die in der Rechnung angeführte Ware gewährleisten wir bei sachgemäßer Behandlung und Transport nur die den österreichischen Normvorschriften entsprechende Qualität und den Österreichischen Holzhandelsusancen. Detaillierte Angaben über Qualität und Quantität der Ware sowie über die Lieferfristen sind unsererseits unverbindlich, wenn nicht konkret anderes vereinbart wurde. Wir leisten nur für ausdrücklich, schriftlich zugesagte Eigenschaften, Gewähr. Im Übrigen leisten wir für allfällige Sachmängel und für einen bestimmten Ertrag keine Gewähr.

Eine Bemängelung der Ware ist sofort zu erheben, wenn beide Vertragsparteien oder deren Vertreter bei der Übergabe der Ware zugegen sind und die Möglichkeit einer Überprüfung an Ort und Stelle besteht. Im Übrigen ist die Mängelrüge nach § 377 Unternehmensgesetzbuch binnen sieben Werktagen nach Übergabe der Ware mittels eingeschriebenen Briefes an uns zu erheben. Bei außer Acht lassen dieser Bestimmung gilt die Ware als genehmigt. Auch im Fall einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und sachgemäß zu lagern. Die Ware muss zur Besichtigung im Lieferzustand und unbearbeitet bereit gehalten werden. Bei Beurteilung der Beschaffenheit der Ware ist die Lieferung in ihrer Gesamtheit maßgebend.

Neben den Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer keinen weiteren Anspruch auf Schadensersatz. Für Fälle wie höhere Gewalt und deren Folgen sowie für alle Einflüsse, die außerhalb der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes liegen, sind wir von der Leistungspflicht befreit. Bereits angearbeitete Waren sind von einem Umtauschrecht ausgenommen.

Nach unserer Wahl können die fehlerhaften Stücke nach frachtfreier Rückstellung an den Erfüllungsort gegen fehlerfreie kostenlos ausgetauscht werden oder es wird ein der Wertminderung entsprechender Preisnachlass gewährt. Weiter gehende Ansprüche, wie Ersatz von Arbeiten, Material, Gewinnentgang, insbesondere das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz bei Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns in jedem Fall von jeder Pflicht zur Gewährleistung.

Die Regelungen der §§ 27-30 der Österreichischen Holzhandelsusancen gelten subsidiär.

9. Schadenersatz/Produkthaftung

Jede Haftung von Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., Köstendorf ist auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und überdies betragsmäßig auf den Warenwert begrenzt. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für die Zahlung gilt, sofern keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wird, der Sitz der Firma Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., Köstendorf. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses und für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm die Zuständigkeit des Sitzes der Firma Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., 5203 Köstendorf. Nach unserer Wahl kann der Auftraggeber/Käufer jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand geklagt werden.

11. Abtretung

Die Lauterbacher Gesellschaft m.b.H. kann alle Rechte aus dem Kaufvertrag zur Gänze oder im einzelnen an Dritte Personen abtreten, bzw. ihre Pflichten ebenso durch Dritte erfüllen lassen.

12. Verbindlichkeit unserer Allgemeinen

Geschäfts- und Lieferbedingungen Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur insoweit verbindlich, als sie von beiden Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

Sollte eine der Bedingungen unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

13. Datenschutz und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine in Verträgen enthaltenen personenbezogenen Daten von uns automatisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

Änderungen des Wohnortes oder der Geschäftsanschrift sind uns bekanntzugeben, andernfalls gelten Erklärungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Käufers/Auftraggebers als zugestellt.

Muster, Kataloge, Prospekte, Planungsarbeiten, etc. bleiben geistiges Eigentum der Firma Lauterbacher Gesellschaft m.b.H., Köstendorf. Der Kunde/Auftraggeber erhält kein wie immer geartetes Werknutzungs- oder Verwertungsrecht.